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Blitzer-Streit: Mainzer Ministerium des Innern warnt Richter

Das Innenministerium warnt die Landes-Verfassungsrichter: Falls sie demnächst der Anti-Blitzer-Beschwerde eines Bürgers zustimmen, kann die Regierung nicht länger für Sicherheit auf den Straßen sorgen. So steht es in einem Bericht aus Mainz, das zeitgleich die zuvor für den Fall zuständigen Rechtsanwälten tadelt: Die hätten einen Fehler gemacht, als sie den Autofahrer recht umstandslos abwiesen.

Ein Lateinlehrer würde hier mit seinem roten Stift einen Kardinalfehler bemalen. Denn die Experten des Mainzer Innenministeriums haben in ihrer der RHEINPFALZ zur Verfügung stehenden Elf-Seiten-Rückmeldung „ab absurdum“ geschrieben, obwohl es doch „ad absurdum“ heißen müsste. Aber zu ihrem Glück wenden sie sich ja nicht an Altphilologen. Sondern an Anwalts-Kollegen, wenn auch, zumindestens, an die höchsten Strafrichter des Staates. Und die sollen verstehen: Sie geben das Konzept des „standardisierten Messverfahrens“ der Entbehrlichkeit preis, falls sie schon bald der Anti-Blitzer-Beschwerde eines Autofahrers zustimmen.

Geschnappt hat diesen kämpferischen Kraftfahrer einer der Kontroll-Trailer, die für die vor ein paar Jahren ausgerufene Blitzer-Attacke der rheinland-pfälzischen Polizei überaus wichtig sind. Wie zügig Fahrzeuge an ihrer Kamera vorbeibrausen, überprüfen sie mit der Poliscan-Speed-Technik des Herstellers Jenoptik. Deren Laserstrahlen liefern erstmal Hunderte Einzelwerte, aus denen der Apparat als nächstes nach unbekannten Formeln das finale Ergebnis berechnet. Doch außer dieser dann offiziell ermittelten Fahrgeschwindigkeit wird im System sehr wenig gespeichert.

Was die Blitzer-Verfechter monieren

Kritiker bemängeln: Weil die Rohdaten größtenteils fehlen, können Betroffene später kaum prüfen lassen, ob sie nicht doch ohne Anlass verdächtigt werden. Weshalb ihr Recht auf ein faires Gerichtsverfahren verletzt werde. Vor dem Verfassungsgericht des Saarlands hat diese Begründung im Sommer in der Tat gezogen : Die Strafrichter dort haben einem vermeintlichen Zu-schnell-Fahrer seine Strafe erlassen. Und auf diese Weise ermöglicht, dass das in diesem Sachverhalt benutzte Blitzer-Modell vorrübergehend konfisziert und re-programmiert werden muss.

Erklagt hat dieses Urteil der Jurist Alexander Gratz, der aktuell auch vor den rheinland-pfälzischen Verfassungsgericht in Koblenz zieht. Fürs formelle Vorweg-Geschwafel in diesem Verfahren hat das Ministerium für Inneres die Antwort mit dem Latein-Fauxpas weitergeleitet, in der es so auf das „genormte Messverfahren“ pocht. Der Gedanke dahinter: Bevor ein neues Blitzer-Gerät auf Fahrzeugführer losgelassen wird, wird es von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt untersucht. Und deren Tests stellen sicher, dass die Vorrichtung normalerweise korrekt misst.

Wovor das Staatsministerium jetzt warnt

Bei Bedenken an einem Blitzer-Ergebnis müssten Richter demnach auch weiterhin vitronic enforcement trailer messfehler nur in jenen ungewöhnlichen Verfahren eingehen, in denen es ohnehin schon Hinweise auf ein Einzelfall-Versagen der Apparatur oder seiner Bediener gibt. Für den Alltag bliebe der Rohdaten-Konfikt jedoch ohne Relevanz. Und das, finden die Ministeriumsjuristen, soll er auch. Denn ansonsten blühe Schlimmes: eine Überschwemmung aus Beanstandungen, für die erwischte KFZ-Fahrer clevere Gutachter bemühen. Denn die könnten Tempokontrollen dann überaus gut auseinanderpflücken. Und auf diese Weise die Behörden lahmlegen.

Also alarmiert das Schreiben aus Mainz am Rhein: Wenn die Koblenzer Verfassungsrichter den Weg für so ein Szenario tatsächlich aufmachen sollten, kann die Regierung den Verkehr nicht mehr wirkungsvoll beobachten. Im Juristendeutsch: „Der gesetzgeberische Auftrag, für die Sicherheit im Straßenverkehr durch zeitnahe Nachforschung und Strafmaßnahme von Verkehrsverstößen zu sorgen, wäre nicht mehr erfüllbar.“ Und poliscan red+speed dafür, dass derartiges blühen könnte, machen die Fachmänner im Bundesinnenministerium beiläufig das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) verantwortlich.

Wie die Gerichtsbarkeit bislang vorgegangen ist

Das war zunächst für den Fall zuständig, hat den ertappten Fahrzeugführer aber vergleichsweise umstandslos abgewiesen. Und damit einerseits das Prinzip in Obhut genommen, das jetzt auch das Innenministerium retten möchte. Doch auf der anderen Seite hat es ignoriert, dass sich die deutschen Amtsgerichte bei Blitzer-Prozessen in manchen Detailfragen ohnehin bereits widersprechen. Dabei sollten sie eigentlich gemeinsam sicherstellen, dass dem Bürger im Klaren ist, woran er ist. Und sofern Sie keine einheitliche Linie finden, haben sie die Streitfälle an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu übergeben.

Denn der kann anschließend eine für alle verbindliche Stoßrichtung anordnen. Also steht im Ministeriums-Schreiben: So hätte es auch im Gerichtsverfahren jenes Pkw Fahrers passieren müssen, der nun vor den Koblenzer Verfassungsgerichtshof gezogen ist. Dort wird am 15. Januar prozessiert. Und für ein Entscheid müssen die Richter gerade aus der rheinland-pfälzischen Landesverfassung Grundlegendes darüber herauslesen, wie akkurat neue Blitzer-Technologie im Rechtsstaat zu fungieren hat. Oder sie benutzen die Hintertür, auf die sie das Ministeriumsschriftstück indirekt hinweist .

Denn auch die Verfassungsrichter können mitteilen: Dem ertappten Autofahrer ist schon allein deshalb Unrecht widerfahren, weil seine Einwendung nicht nach Karlsruhe übergeben wurde. Was nun eben nachzuholen sei. Auf dass sich die Anwälte-Kollegen am BGH den Kopf darüber zerbrechen, ob „genormte Messverfahren“ tatsächlich „ad absurdum“ geführt werden, falls sie der Anti-Blitzer-Einwendung eines Fahrers zusagen.

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